Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig
29.07.2010 | Das Bundesverfassungsgericht hat die Einschränkungen für die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die Richter entschieden, dass der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine Neuregelung treffen muss und das geltende Recht nicht mehr angewandt werden darf.

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