Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Fahrzeugaufwendungen sind Werbungskosten
29.05.2012 | Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Kosten eines ihm vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellten Fahrzeugs sind abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 28. März 2012 entschieden.