Rechtsberatung bei Schauer Häffner & Partner
Maßgeschneidert für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine individuell zugeschnittene und flexible Rechtsberatung und Vertretung. Wir sind uns bewusst, dass Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen jeweils eigene, spezifische juristische Bedürfnisse haben. Unser Ansatz zielt darauf ab, für jede Mandantengruppe passgenaue rechtliche Lösungen zu entwickeln. Sei es die Bewältigung komplexer Fragestellungen für mittelständische Unternehmen oder die sensible Begleitung für Privatpersonen, unser Ziel ist stets, eine umfassende und fachkundige Rechtsberatung und Vertretung zu bieten.
Arbeitsrecht
Expertise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht ist ein zentrales Feld unserer Tätigkeit. Bei Schauer Häffner & Partner bieten wir umfassende Expertise, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt. Wir decken das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab – von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Lösung von arbeitsrechtlichen Konflikten.
Arzthaftungsrecht
Fachkundige Beratung für Ärzte
Das Gesundheitswesen weist vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Patienten und Versicherungen auf. Dabei gibt es zahlreiche rechtliche Fragen. Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Berufshaftpflichtversicherer, Krankenversicherer, Pflegeheime und gemeinnützige Stiftungen in allen medizin- und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Hierzu zählt vor allem die Vertretung der Behandler in Arzthaftungsprozessen. Dazu ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Wir helfen dem Arzt, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachkundige Beratung für Finanzakteure
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts stehen wir als erfahrene Berater zur Verfügung. Wir unterstützen Banken, Finanzdienstleister und Investoren in allen rechtlichen Fragen, die sich aus Bankgeschäften und Kapitalmarktaktivitäten ergeben.
Bau- und Architektenrecht
Umfassende Beratung und Vertretung
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts stehen wir als erfahrene Berater zur Verfügung. Wir unterstützen Investoren, Architekten, Ingenieure, öffentliche Auftraggeber und private Bauherren in allen Stadien der Durchführung ihres Bauvorhabens und in Rechtsstreitigkeiten.
Erbrecht
Umfassende Unterstützung in allen Phasen
Unsere Fachkompetenz im Erbrecht ermöglicht es, Mandanten in jeder Phase der Nachlassplanung und -verwaltung zu unterstützen. Wir helfen bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei der Sicherung des letzten Willens, stehen aber auch bei Erbstreitigkeiten zur Seite.
Familienrecht
Sensible und umfassende Beratung
Im Familienrecht bieten wir eine sensible und umfassende Beratung an. Unser Fokus liegt darauf, die besten Lösungen für die persönlichen Umstände unserer Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen zu finden. Wir beraten und vertreten in allen Situationen von der Vertragsgestaltung oder der Trennung, in Scheidungsverfahren z.B. bei Sorgerechts- Unterhaltsverfahren und beim Versorgungsausgleich.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Beratung für Unternehmen aller Größen
Unsere Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht erstreckt sich auf die Beratung von Unternehmen jeglicher Größe. Wir unterstützen bei Gründungen, Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen und bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Immobilienrecht
Umfassende Begleitung bei Immobilienprojekten
Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie bei allen Fragen rund um Rechtsfragen zu Ihrer Immobilie umfassend beraten oder vertreten. Wir begleiten unsere Mandanten bei Kauf-, Verkaufs- und Mietprozessen und unterstützen bei der Finanzierung, Verwaltung oder Nutzung und Entwicklung von Immobilienprojekten.
Markenrecht
Schutz geistigen Eigentums
Angesichts der fortschreitenden Globalisierung wird es immer wichtiger, innovative oder bereits in den Markt eingeführte Marken und Produktbezeichnungen zu schützen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Anmeldung und Verteidigung ihrer Markenrechte und helfen damit den Wert und die Einzigartigkeit einer Marke zu schützen und sicherzustellen, dass die Rechte des Markeninhabers gewahrt bleiben.
Verkehrsrecht
Kompetente Beratung in allen Bereichen
Unsere Expertise im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung in allen drei Kernbereichen. Im Verkehrszivilrecht unterstützen wir bei der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen in Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen zur Seite. Wenn schwerwiegendere Vergehen vorliegen, beraten wir Sie im Verkehrsstrafrecht und begleiten Sie bei strafrechtlichen Verfahren, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden.
Vertragsrecht
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Formulierung, Anpassung sowie Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um sicherzustellen, dass diese rechtlich korrekt und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abgestimmt sind.
WEG- und Mietrecht
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Mieter
Das Mietrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir vertreten die Interessen von Vermietern und Mietern in allen Bereichen v.a. des Gewerberaummietrechts und bieten neben der Vertragsgestaltung auch umfassende Unterstützung bei Verhandlungen, der Streitbeilegung und vor Gericht. Darüber hinaus sind wir im Wohnungseigentumsrecht tätig und beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Gemeinschaften sowie Verwalter.
Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
Schutz geistigen Eigentums
Produktnamen, Unternehmenskennzeichen, Logos etc. können als Marke im In- und Ausland geschützt werden, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Wir informieren Sie über die anfallenden Kosten und vertreten Sie im Anmelde-, Widerspruchs- oder Löschungsverfahren bei den zuständigen Einrichtungen.
Sollten Dritte Ihre Markenrechte durch Verwendung ähnlicher oder identischer Kennzeichen verletzen, leiten wir die erforderlichen Maßnahmen ein wie etwa die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, um Ihre Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.